Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Anmietung von Foodtrucks / Imbissanhängern zwischen Tasty Trailer (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Stornierung

(1) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) des Vermieters zustande.

(2) Stornierungen des Mieters müssen schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises

§ 3 Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Mietpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Endreinigungspauschale in Höhe von 89,00 € netto ist stets zusätzlich zu entrichten.

(2) Bei Übergabe des Anhängers ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € in bar zu hinterlegen. Diese wird bei schadensfreier und vertragsgemäßer Rückgabe erstattet.

(3) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn per Überweisung zu begleichen.

§ 4 Übergabe und Rückgabe

(1) Bei Übergabe und Rückgabe wird ein amtliches Protokoll erstellt, in dem der Zustand des Anhängers sowie das vorhandene Inventar dokumentiert werden.

(2) Der Anhänger ist besenrein, jedoch nicht endgereinigt, zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Fettabscheider, Fritteusen (ölfrei) und Kühlschränke müssen durch den Mieter grob gereinigt und restlos geleert übergeben werden.

(3) Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter für jeden angefangenen Tag den vollen Tagesmietsatz sowie eventuell anfallende Schadenersatzansprüche wegen Ausfall bei Nachmietern.

§ 5 Pflichten des Mieters und Haftung

(1) Der Mieter hat den Anhänger sorgsam und sachgemäß zu behandeln und sämtliche Vorschriften (insb. HACCP, Straßenverkehrsordnung, Brandschutz) einzuhalten.

(2) Für Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug oder Inventar entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich. Dies gilt auch für Diebstahl oder Vandalismus.

(3) Der Mieter trägt die Verantwortung für die Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, Standplatzmieten oder sonstigen erforderlichen Dokumenten für den Betrieb des Anhängers.

§ 6 Haftungsbeschränkung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder sonstige Vermögensschäden des Mieters, die durch einen Ausfall des Anhängers oder dessen Technik entstehen, es sei denn, der Fehler beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.